Kaskogutachten, neutral bewertet.

Hagel, Wildunfall, Vandalismus oder selbst verschuldet: Ich bewerte Ihren Schaden unabhängig, wenn das Angebot Ihrer Kaskoversicherung nicht passt.

Im Detail

Was ein Kaskogutachten leistet.

Eine fundierte Zweitmeinung, die Sie gegenüber Ihrer eigenen Versicherung stark macht.

Kostenlose Erstberatung
  • Vollständige SchadenaufnahmeInklusive verdeckter Schäden, bei Hagel mit Dellenzählung je Bauteil.
  • ReparaturkalkulationNach Herstellervorgaben, wo sachgerecht mit Smart-Repair.
  • Wiederbeschaffungs- und RestwertRealistisch am regionalen Markt ermittelt.
  • Stellungnahme zum VersicherungsangebotKlar begründet, als Basis für die Nachverhandlung.
  • SachverständigenverfahrenBegleitung nach den Kasko-Bedingungen (AKB).

Ablauf

Vorprüfung

Kostenlos anhand von Fotos und Schreiben.

Ortstermin

Besichtigung bei Ihnen oder in der Werkstatt.

Gutachten

Mit Kalkulation und Werten.

Nachverhandlung

Auf Wunsch im Sachverständigenverfahren.

Ausführlich erklärt

Wissenswertes zum Kaskogutachten

Ein Kaskogutachten brauchen Sie, wenn nicht ein Unfallgegner, sondern Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung den Schaden bezahlt: nach einem selbst verschuldeten Unfall, nach Hagel, Sturm, Wildunfall, Vandalismus, Diebstahl oder Marderbiss. Anders als beim Haftpflichtschaden gilt hier Ihr Versicherungsvertrag. Das ändert einiges, aber nicht Ihr Recht auf eine faire Bewertung.

Kasko oder Haftpflicht: der entscheidende Unterschied

Haftpflichtschaden (unverschuldet)Kaskoschaden (eigene Versicherung)
Wer zahlt den Schaden?Versicherung des VerursachersIhre Voll- oder Teilkasko, abzüglich Selbstbeteiligung
GutachterwahlFrei, Kosten trägt die GegenseiteLaut Vertrag meist zunächst die Versicherung; eigener Gutachter als Zweitmeinung oder im Sachverständigenverfahren
WertminderungJa, wird ersetztIn der Regel nicht versichert
Nutzungsausfall / MietwagenJaNur, wenn im Tarif enthalten
Reparatur in WunschwerkstattJaBei Werkstattbindung nur mit Abzug

Wann sich ein eigenes Kaskogutachten lohnt

  • Die Versicherung bietet einen Betrag an, der die Reparatur bei Ihrer Werkstatt nicht deckt.
  • Der Wiederbeschaffungswert wurde zu niedrig oder der Restwert zu hoch angesetzt, und Sie sollen das Fahrzeug an einen Aufkäufer abgeben.
  • Bei Hagel- oder Sturmschäden wurden Dellen übersehen oder pauschal kalkuliert.
  • Ein Wildunfall wird angezweifelt (Teilkasko zahlt nur bei Haarwild), und Sie brauchen eine sachverständige Spurenbewertung.
  • Sie wollen vor der Schadenmeldung wissen, ob sich die Meldung angesichts Selbstbeteiligung und Rückstufung überhaupt lohnt.
  • Ein Streit über die Schadenhöhe steht an: Dann sieht Ihr Vertrag das Sachverständigenverfahren vor.

Das Sachverständigenverfahren nach AKB

Können Sie sich mit Ihrer Kaskoversicherung nicht über die Schadenhöhe einigen, greifen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Sie sehen ein Sachverständigenverfahren vor: Sie benennen einen Sachverständigen, die Versicherung ebenfalls. Beide einigen sich auf einen Obmann, der bei abweichenden Ergebnissen entscheidet. Die Kosten werden nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen geteilt. In der Praxis führt schon ein fundiertes Gegen-Gutachten häufig zu einer Nachbesserung, ohne dass es zum vollen Verfahren kommt.

Was das Kaskogutachten enthält

  • Vollständige Schadendokumentation inklusive verdeckter Schäden, bei Hagel mit Dellenzählung nach Bauteil
  • Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben, alternativ Kalkulation für Smart-Repair oder Ausbeulen ohne Lackieren, wo sachgerecht
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert am regionalen Markt
  • Bei Wildunfall: Spurenbewertung (Haare, Blut, Kontaktstellen) und Plausibilität
  • Stellungnahme zum Angebot der Versicherung, wenn bereits eines vorliegt

Kosten des Kaskogutachtens

Beim Kaskoschaden gibt es keinen Unfallgegner, der die Gutachterkosten trägt. Deshalb sage ich Ihnen vorher genau, was das Gutachten kostet, und ob es sich in Ihrem Fall lohnt. Bei einem drohenden Unterschied von mehreren hundert oder tausend Euro zur Versicherungsbewertung ist die Antwort meist ja. Bei kleinen Schäden reicht oft eine Kurzbewertung. Mehr zu allen Kostenfragen im Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Kaskogutachten im Landkreis Schaumburg

Hagelzüge und Wildwechsel kennen keine Stadtgrenzen. Ich bin in Rinteln, Bückeburg, Stadthagen, Hameln, Minden und im gesamten Weserbergland vor Ort.

Häufige Fragen

Darf ich bei einem Kaskoschaden einen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja. Die Versicherung darf zunächst selbst prüfen, doch Sie dürfen jederzeit einen unabhängigen Sachverständigen einschalten. Bei Streit über die Schadenhöhe sieht Ihr Vertrag das Sachverständigenverfahren vor, in dem Sie Ihren eigenen Gutachter benennen.

Wer zahlt das Gutachten beim Kaskoschaden?

Zunächst Sie als Auftraggeber. Im Sachverständigenverfahren werden die Kosten nach dem Ergebnis geteilt. Deshalb prüfe ich vorher kostenlos, ob der Abstand zur Versicherungsbewertung den Aufwand rechtfertigt.

Zahlt die Kasko auch die Wertminderung?

In der Regel nicht. Die merkantile Wertminderung ist ein Schadensersatzanspruch gegen einen Verursacher und in Kaskoverträgen normalerweise nicht versichert.

Hagelschaden: Wie wird der bewertet?

Ich zähle und vermesse die Dellen bauteilweise und kalkuliere je nach Größe und Lage Ausbeulen ohne Lackieren oder konventionelle Instandsetzung. Pauschale Angebote der Versicherung liegen oft deutlich darunter.

Was, wenn die Versicherung meinen Wildunfall anzweifelt?

Dann kommt es auf die Spuren an: Haare, Blut, Kontaktstellen, Schadenbild, Unfallort. Ich dokumentiere alles sachverständig und bewerte die Plausibilität. Melden Sie Wildunfälle immer sofort der Polizei oder dem Jagdpächter und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung geben.

Lohnt sich die Meldung an die Kasko überhaupt?

Das hängt von Schadenhöhe, Selbstbeteiligung und Rückstufung ab. Bei Teilkasko gibt es keine Rückstufung, bei Vollkasko schon. Ich rechne Ihnen das vorher durch.

Kostenlose Erstberatung

Kaskoschaden und Zweifel an der Regulierung?
Holen Sie sich eine neutrale Bewertung.

Ich prüfe das Angebot Ihrer Versicherung kostenlos vor. Wenn es sich lohnt, erstelle ich das Kaskogutachten und begleite Sie durch das Sachverständigenverfahren.

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