Die Frage „Was kostet ein Kfz-Gutachten?“ hat zwei Antworten: eine für Geschädigte und eine für alle anderen. Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens zahlen Sie nichts. In allen anderen Fällen hängt der Preis von Art und Umfang des Gutachtens ab. Dieser Ratgeber liefert die Zahlen und erklärt die Regeln dahinter.
Unverschuldeter Unfall: 0 Euro für Sie
Wer einen Unfall nicht verursacht hat, bekommt seinen gesamten Schaden ersetzt. Dazu gehören nach § 249 BGB nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten, die nötig sind, um den Schaden festzustellen, also das Sachverständigengutachten. Der Bundesgerichtshof hat das in ständiger Rechtsprechung bestätigt: Geschädigte dürfen einen Gutachter ihrer Wahl beauftragen, und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers muss dessen Rechnung bezahlen, einschließlich Nebenkosten wie Fahrtkosten und Fotos.
Einzige Einschränkung: die Bagatellgrenze. Liegt der Schaden unter etwa 750 bis 1.000 Euro, halten Gerichte ein vollständiges Gutachten für unverhältnismäßig, dann reicht ein Kostenvoranschlag. Wie Sie das vorab einschätzen, erklärt der Artikel Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Wie sich das Gutachterhonorar zusammensetzt
Kfz-Sachverständige rechnen bei Unfallgutachten üblicherweise nach Schadenhöhe ab, nicht nach Stunden. Das Honorar besteht aus zwei Teilen:
- Grundhonorar: gestaffelt nach der Schadenhöhe (bei Totalschaden nach dem Wiederbeschaffungswert). Orientierung bietet die regelmäßige Honorarbefragung des BVSK, des größten Verbands unabhängiger Kfz-Sachverständiger.
- Nebenkosten: Fahrtkosten, Fotos, Schreib- und Kopierkosten, Porto und EDV-Kosten, ebenfalls in üblichen Spannen.
Kfz-Gutachten Kosten: Tabelle nach Schadenhöhe
Die folgenden Werte sind Orientierungswerte für das Grundhonorar eines Unfallgutachtens, netto und ohne Nebenkosten, abgeleitet aus den branchenüblichen Honorartabellen. Der genaue Betrag hängt vom Sachverständigen und vom Aufwand ab.
| Schadenhöhe (netto) | Grundhonorar (Orientierung) | Wer zahlt bei Haftpflicht? |
|---|---|---|
| bis 750 € | Kostenvoranschlag, ca. 50–150 € | gegnerische Versicherung |
| 1.000 € | ca. 300–400 € | gegnerische Versicherung |
| 2.500 € | ca. 400–500 € | gegnerische Versicherung |
| 5.000 € | ca. 500–750 € | gegnerische Versicherung |
| 10.000 € | ca. 700–1.100 € | gegnerische Versicherung |
| 20.000 € | ca. 1.100–1.700 € | gegnerische Versicherung |
Zum Vergleich: Ein Gutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Diese Positionen machen bei einem 5.000-Euro-Schaden schnell weitere 800 bis 1.500 Euro aus, die in keinem Kostenvoranschlag auftauchen. Das Gutachten verdient sein Honorar also in der Regel mehrfach, und bezahlt wird es ohnehin von der Gegenseite.
Teilschuld: Wer zahlt wie viel?
Bei einer Mithaftung wird der gesamte Schaden nach Quote geteilt, auch die Gutachterkosten. Beispiel: Bei 30 Prozent Mitschuld erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent der Gutachterkosten, den Rest tragen Sie oder Ihre Vollkasko. Ist die Schuldfrage noch offen, lohnt sich das Gutachten trotzdem, denn ohne Dokumentation können Sie Ihren Anteil gar nicht beziffern. Ich berate Sie vorab offen, ob der Aufwand in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kaskoschaden und Eigenverschulden
Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder handelt es sich um Hagel, Wild oder Vandalismus, reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung. Die schickt in der Regel ihren eigenen Gutachter oder lässt in einer Partnerwerkstatt kalkulieren. Ein eigenes Gutachten zahlen Sie zunächst selbst. Es lohnt sich, wenn die Versicherung zu niedrig reguliert: Bei Streit über die Schadenhöhe sieht Ihr Vertrag ein Sachverständigenverfahren vor, in dem sich beide Seiten die Kosten nach dem Ergebnis teilen. Details unter Kaskogutachten.
Was andere Gutachten kosten
Für Gutachten ohne Unfallgegner gibt es keine Kostenübernahme, dafür Festpreise. Marktübliche Spannen:
| Gutachtenart | Marktübliche Kosten | Details |
|---|---|---|
| Wertgutachten Pkw | ca. 150–400 € | Wertgutachten |
| Oldtimergutachten (Kurz-/Vollgutachten) | ca. 150–500 € | Oldtimergutachten |
| Gebrauchtwagencheck vor dem Kauf | ca. 100–250 € | Fahrzeugbewertung |
| Kostenvoranschlag / Kurzgutachten | ca. 50–200 € | Kostenvoranschlag |
| Leasingrückgabe-Gutachten | ca. 150–350 € | Leasingrückgabe |
| Beweissicherung | nach Aufwand | Beweissicherung |
Alle Preise sind Orientierungswerte inklusive Anfahrt in der Region. Den Festpreis für Ihren Fall nenne ich Ihnen vor dem Termin.
Wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt
Manche Versicherer kürzen Gutachterrechnungen pauschal. Dazu hat der BGH klargestellt: Geschädigte dürfen darauf vertrauen, dass ein Gutachter üblich abrechnet, und müssen Honorare nicht vorab prüfen. Eine Kürzung ist deshalb in erster Linie eine Sache zwischen Versicherung und Sachverständigem, nicht Ihr Problem. Bei einer Abtretung kümmere ich mich selbst darum.
Fazit
- Unverschuldeter Unfall: Das Gutachten kostet Sie 0 Euro, die gegnerische Versicherung zahlt.
- Teilschuld: Kosten werden nach Quote geteilt, das Gutachten bleibt sinnvoll.
- Kasko oder Eigenverschulden: Eigenes Gutachten auf eigene Kosten, lohnt sich bei zu niedriger Regulierung.
- Wert-, Oldtimer- und Kaufgutachten: Festpreise zwischen etwa 100 und 500 Euro.
