Die Nutzungsausfallentschädigung ersetzt den Nachteil, dass Sie Ihr Fahrzeug während Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können. Sie ist die Alternative zum Mietwagen: Wer keinen nimmt, bekommt stattdessen einen pauschalen Tagessatz. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die Fahrzeuge in Gruppen einteilt und jährlich aktualisiert wird.
Nutzungsausfall-Tabelle: Tagessätze nach Fahrzeugklasse
Die Tabelle ordnet jedes Modell einer Gruppe von A bis L zu. Die folgenden Spannen zeigen die Größenordnung der aktuellen Tagessätze; die genaue Gruppe Ihres Fahrzeugs stelle ich im Gutachten fest.
| Gruppe | Fahrzeugklasse (Beispiele) | Tagessatz (ca.) |
|---|---|---|
| A–B | Kleinstwagen (z. B. VW up!, Fiat 500, Toyota Aygo) | 23–29 € |
| C–D | Kleinwagen (z. B. VW Polo, Opel Corsa, Ford Fiesta) | 35–38 € |
| E–F | Kompaktklasse (z. B. VW Golf, Skoda Octavia, BMW 1er) | 43–50 € |
| G–H | Mittelklasse (z. B. VW Passat, Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse) | 59–65 € |
| J | Obere Mittelklasse (z. B. Audi A6, BMW 5er, Mercedes E-Klasse) | 79 € |
| K | Oberklasse (z. B. Audi A8, BMW 7er) | 99 € |
| L | Luxusklasse und Sportwagen | bis 175 € |
Abstufung bei älteren Fahrzeugen: Ist das Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird es eine Gruppe tiefer eingestuft, ab zehn Jahren zwei Gruppen tiefer. Ein zwölf Jahre alter Passat rutscht damit von der Mittelklasse in die Kompaktklasse.
Für wie viele Tage?
- Bei Reparatur: für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer plus die Zeit, die die Werkstatt realistisch für Termin und Teile braucht.
- Bei Totalschaden: für die Wiederbeschaffungsdauer, im Gutachten meist mit 10 bis 14 Tagen angesetzt, zuzüglich einer angemessenen Überlegungs- und Prüffrist.
- Gutachtenerstellung: Die Tage bis zum Vorliegen des Gutachtens zählen mit, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist.
Beispiel: Golf, vier Jahre alt, Gruppe E mit 43 Euro. Reparaturdauer laut Gutachten 6 Arbeitstage, Werkstatttermin nach 2 Tagen, Gutachten nach 3 Tagen: 11 Tage × 43 Euro = 473 Euro.
Drei Voraussetzungen
- Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt.
- Nutzungsmöglichkeit: Sie wären fahrfähig und fahrberechtigt gewesen. Wer im Krankenhaus liegt, bekommt keinen Nutzungsausfall.
- Fühlbarer Nachteil: Sie hatten kein gleichwertiges Zweitfahrzeug, das die Lücke ohne Einschränkung gefüllt hat.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sie haben die Wahl. Der Mietwagen wird nach den üblichen Tarifen ersetzt, allerdings mit Abzug ersparter Eigenkosten, wenn Sie ein gleichwertiges Fahrzeug nehmen. Eine Faustregel:
- Mietwagen, wenn Sie das Fahrzeug beruflich brauchen oder täglich weite Strecken fahren.
- Nutzungsausfall, wenn Sie einige Tage anders zurechtkommen. Das Geld gehört Ihnen ohne Abzüge.
Wichtig: Beides gleichzeitig geht nicht, und die Schadenminderungspflicht gilt. Wer die Reparatur ohne Grund wochenlang hinauszögert, bekommt nur die angemessene Dauer ersetzt.
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung
Auch wer sich den Schaden auszahlen lässt, kann Nutzungsausfall verlangen, allerdings nur für die Tage, an denen das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzbar war, etwa weil es nicht verkehrssicher war. Bei einem kleinen Blechschaden, mit dem Sie weiterfahren, gibt es keinen Nutzungsausfall. Mehr dazu unter Fiktive Abrechnung.
Warum das Gutachten entscheidend ist
Die Versicherung zahlt Nutzungsausfall nur, wenn Fahrzeuggruppe und Dauer belegt sind. Beides steht im Unfallgutachten: die Einstufung nach der Tabelle, die kalkulierte Reparaturdauer beziehungsweise die Wiederbeschaffungsdauer und die Feststellung, ob das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher war. Ein Kostenvoranschlag enthält nichts davon. Was Ihnen sonst noch zusteht, zeigt der Artikel Wertminderung nach Unfall.
