Kostenvoranschlag & Kurzgutachten.
Für kleine Schäden die passende Größe: neutral kalkulierte Reparaturkosten, schnell erstellt und von Versicherungen anerkannt.
Im Detail
Wann ein Kostenvoranschlag reicht.
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darüber, empfehle ich das vollständige Gutachten.
Kostenlose Erstberatung- Neutrale KalkulationNach Herstellervorgaben, ohne Werkstattinteresse.
- FotodokumentationSchaden und Vorschäden sauber festgehalten.
- Geeignet für fiktive AbrechnungAuszahlung ohne Reparatur möglich.
- Kurzgutachten als ZwischenstufeFür Grenzfälle und Kaskoschäden.
Ablauf
Fotos
Kostenlose Ersteinschätzung.
Besichtigung
Kurz und vor Ort.
Kalkulation
Innerhalb von 24 Stunden.
Abrechnung
Mit der Versicherung.
Ausführlich erklärt
Wissenswertes zum Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen ist die schlanke Lösung für kleine Schäden: eine neutrale Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, mit Fotodokumentation, aber ohne die umfangreichen Positionen eines vollständigen Gutachtens. Er ist schneller, günstiger und bei Bagatellschäden genau das, was Versicherungen erwarten.
Bagatellschaden oder Gutachten?
Die Rechtsprechung sieht die Grenze für Bagatellschäden bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter gilt ein Kostenvoranschlag als ausreichend, darüber ist ein Gutachten angemessen, und die gegnerische Versicherung muss es bezahlen. Das Problem: Von außen sieht man die Schadenhöhe oft nicht. Ein Kratzer im Stoßfänger mit Parksensoren dahinter, eine Delle in der Tür mit Seitenaufprallsensor oder ein Spiegel mit Kamera liegen schnell über 1.000 Euro.
Warum nicht einfach die Werkstatt fragen?
Können Sie. Es gibt aber zwei Gründe für den Kostenvoranschlag vom Sachverständigen:
- Neutralität: Eine Werkstatt kalkuliert, was sie reparieren möchte. Versicherungen kürzen Werkstatt-Kostenvoranschläge deshalb regelmäßig. Meine Kalkulation folgt Herstellervorgaben und ist unabhängig.
- Fiktive Abrechnung: Wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen und nicht reparieren wollen, brauchen Sie eine Kalkulation, die die Versicherung akzeptiert, ohne dass eine Werkstatt Ihr Fahrzeug haben will. Mehr dazu: Fiktive Abrechnung erklärt.
Kurzgutachten: die Stufe dazwischen
Für Fälle, in denen ein Kostenvoranschlag zu wenig und ein vollständiges Gutachten zu viel ist, erstelle ich ein Kurzgutachten. Es enthält neben der Reparaturkalkulation eine knappe Fotodokumentation, die Feststellung von Vorschäden und auf Wunsch eine Wertangabe. Typische Anlässe:
- Kaskoschäden knapp über der Selbstbeteiligung
- Reparaturbestätigung nach fiktiver Abrechnung (Nachweis, dass repariert wurde)
- Orientierung vor einem Verkauf oder einer Reparaturentscheidung
- Schadenfeststellung bei Fahrzeugübergabe oder Mietwagenrückgabe
Kosten
Der Kostenvoranschlag ist die günstigste Leistung in meinem Angebot und wird zum Festpreis erstellt. Bei einem unverschuldeten Unfall sind auch diese Kosten als Schadenposition gegenüber der gegnerischen Versicherung ersatzfähig. Sie erhalten die Zahl vorab. Alle Kostenfragen rund um Gutachten beantwortet der Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Schaden ein Bagatellschaden?
Nach gefestigter Rechtsprechung liegt die Grenze bei etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag, darüber ist ein Gutachten angemessen, das bei Haftpflichtschäden die gegnerische Versicherung bezahlt.
Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag vom Sachverständigen?
Bei einem unverschuldeten Unfall ja, die Kosten gehören zum Schaden. Bei Kaskoschäden oder Eigenverschulden tragen Sie die Kosten selbst, ich nenne sie Ihnen vorab.
Wie schnell bekomme ich den Kostenvoranschlag?
Nach der Besichtigung in der Regel noch am selben Tag. Bei kleinen Schäden reicht oft eine Besichtigung von 20 bis 30 Minuten.
Was, wenn sich bei der Reparatur herausstellt, dass der Schaden größer ist?
Dann wird nachkalkuliert. Verdeckte Schäden, die erst bei der Demontage sichtbar werden, sind ersatzfähig. Genau deshalb weise ich schon im Kostenvoranschlag auf mögliche verdeckte Schäden hin.
Kann ich mir den Betrag aus dem Kostenvoranschlag auszahlen lassen?
Ja, bei Haftpflichtschäden können Sie fiktiv abrechnen. Ausgezahlt wird der Netto-Betrag ohne Mehrwertsteuer, solange nicht repariert wird.
Kleiner Schaden, klare Zahl?
Fotos schicken, Antwort bekommen.
Ich sage Ihnen kostenlos, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten nötig ist, und erstelle das Passende innerhalb kurzer Zeit.
