Viele Versicherer lassen jedes Gutachten von externen Prüfdienstleistern gegenrechnen. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der einzelne Positionen streicht oder reduziert. Er klingt offiziell, ist aber nichts anderes als die Meinung der zahlenden Partei. Ein Prüfbericht basiert auf Fotos und Datenbanken, nicht auf einer Besichtigung, und er ist kein Gutachten.
Die typischen Kürzungen
| Kürzung | Begründung der Versicherung | Rechtslage |
|---|---|---|
| Stundenverrechnungssätze | „Eine freie Werkstatt repariert günstiger.“ | Bei konkreter Reparatur in der Fachwerkstatt sind deren Sätze zu zahlen. Bei fiktiver Abrechnung nur Verweis auf gleichwertige, mühelos erreichbare Werkstatt, nicht bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenlosem Scheckheft. |
| UPE-Aufschläge | „Nicht angefallen.“ | Ersatzfähig, wenn regionale Werkstätten sie üblicherweise berechnen. Das Gutachten sollte das belegen. |
| Verbringungskosten | „Werkstatt hat eigene Lackiererei.“ | Ersatzfähig, wenn die Werkstatt sie tatsächlich berechnet oder sie regional üblich sind. |
| Beilackierung | „Nicht erforderlich.“ | Bei Metallic- und Effektlacken technisch erforderlich, um Farbunterschiede zu vermeiden. Herstellervorgaben entscheiden. |
| Wertminderung | „Fahrzeug zu alt“ oder „nach MFM geringer“. | Keine starre Altersgrenze; maßgeblich ist der begründete Wert im Gutachten. Siehe Wertminderung berechnen. |
| Reparaturdauer / Nutzungsausfall | „Reparatur dauert nur drei Tage.“ | Maßgeblich sind die Kalkulation im Gutachten und die tatsächliche Dauer inklusive Teilebeschaffung. |
| Restwert | Höheres Angebot aus der Restwertbörse. | Muss nicht angenommen werden, wenn zuvor zum Gutachten-Restwert verkauft wurde. Siehe Restwert. |
| Gutachterkosten | „Überhöht.“ | Sache zwischen Versicherung und Gutachter; Sie dürfen auf übliche Abrechnung vertrauen. |
So gehen Sie vor
- Prüfbericht und Abrechnung an den Gutachter schicken. Ich nehme zu jeder Kürzung fachlich Stellung. Viele Positionen erledigen sich, sobald die Versicherung merkt, dass jemand nachrechnet.
- Anwalt einschalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Versicherung die Anwaltskosten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die Prüfberichte und die dazu ergangene Rechtsprechung.
- Bei konkreter Reparatur: Rechnung vorlegen. Was die Werkstatt tatsächlich berechnet hat, ist zu ersetzen, wenn die Reparatur dem Gutachten entspricht. Das sogenannte Werkstattrisiko trägt der Schädiger, nicht Sie.
- Nicht einschüchtern lassen. Ein Prüfbericht ist ein Verhandlungsangebot, kein Urteil.
Das Werkstattrisiko
Lassen Sie in einer Fachwerkstatt nach Gutachten reparieren und stellt sich hinterher heraus, dass die Werkstatt zu teuer war oder unnötige Arbeiten berechnet hat, ist das nicht Ihr Problem. Der Bundesgerichtshof hat 2024 bekräftigt: Das Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Sie können die volle Rechnung verlangen, müssen aber gegebenenfalls Ihre Ansprüche gegen die Werkstatt an die Versicherung abtreten.
Vorbeugen: Das Gutachten kürzungsfest machen
Die beste Abwehr beginnt im Gutachten. Ein kürzungsfestes Gutachten belegt die regionalen Stundensätze, nennt die Grundlage für UPE- und Verbringungskosten, begründet die Wertminderung mit Methode und Markt, dokumentiert Vorschäden sauber und enthält drei regionale Restwertangebote. Genau so erstelle ich mein Unfallgutachten. Und wenn doch gekürzt wird, ist die Stellungnahme im Preis enthalten.
