Wiederbeschaffungswert, Restwert und Totalschaden: So wird abgerechnet

Wenn die Reparatur mehr kostet als das Auto wert ist, spricht die Versicherung vom Totalschaden und zahlt nur noch eine Differenz. Welche, hängt von zwei Zahlen ab, die Ihr Gutachter ermittelt. Hier lernen Sie, sie zu lesen.

Bei jedem größeren Unfallschaden stellt das Gutachten drei Werte gegenüber: die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Aus ihrem Verhältnis ergibt sich, ob repariert werden darf und wie viel die Versicherung zahlt. Wer diese Begriffe versteht, erkennt auch, an welchen Stellen Versicherungen gern zu ihren Gunsten rechnen.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten: gleiches Modell, vergleichbares Alter, vergleichbare Laufleistung, Ausstattung und Zustand. Er enthält die Händlermarge und die Mehrwertsteuer, denn Sie müssen das Ersatzfahrzeug ja auch mit Mehrwertsteuer kaufen. Ich ermittle ihn anhand realer Angebote am regionalen Markt und bereinige sie um Zustand und Ausstattung Ihres Fahrzeugs. Ein zu niedriger Wiederbeschaffungswert senkt Ihre Entschädigung, deshalb ist er ein beliebter Angriffspunkt in Versicherungsgutachten.

Restwert

Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch einbringt. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass er am allgemeinen regionalen Markt ermittelt wird, also bei Händlern und Aufkäufern, die Sie ohne besonderen Aufwand erreichen können. Ein seriöses Gutachten enthält deshalb in der Regel drei konkrete, regionale Restwertangebote mit Namen und Bindefrist.

Der Restwert-Trick: Versicherungen holen gern ein höheres Gebot aus überregionalen Online-Restwertbörsen ein und ziehen es von Ihrer Entschädigung ab. Sie müssen ein solches Angebot nicht annehmen, wenn Sie das Fahrzeug bereits zum Restwert aus dem Gutachten verkauft haben oder behalten. Nur wenn Ihnen das höhere Angebot vor dem Verkauf zugeht und es ohne Weiteres annehmbar ist, müssen Sie es berücksichtigen. Verkaufen Sie also nicht überstürzt, aber lassen Sie sich auch nicht drängen, das Fahrzeug an einen Aufkäufer 400 Kilometer entfernt abzugeben.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann ist die Reparatur unwirtschaftlich, und die Versicherung schuldet im Grundsatz nur den Wiederbeschaffungsaufwand:

Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert − Restwert

Vom technischen Totalschaden spricht man, wenn das Fahrzeug gar nicht mehr reparierbar ist. Die Abrechnung ist dieselbe.

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Reparaturkosten laut Gutachten9.800 €
Wiederbeschaffungswert8.500 €
Restwert (bestes regionales Angebot)2.200 €
Wiederbeschaffungsaufwand (Auszahlung)6.300 €
plus Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer (14 Tage × 43 €)602 €
plus An- und Abmeldekosten, Unkostenpauschaleca. 100 €

Behalten Sie das Fahrzeug, bekommen Sie die 6.300 Euro und das Auto. Verkaufen Sie es zum Restwert, haben Sie 6.300 plus 2.200 Euro, also den Wiederbeschaffungswert, und können sich ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen.

Ausnahme: Reparatur trotz Totalschaden

Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie unter Bedingungen trotzdem reparieren lassen und die vollen Reparaturkosten verlangen. Das erklärt der Artikel 130-Prozent-Regel.

Mehrwertsteuer beim Totalschaden

Die Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufen und dabei Mehrwertsteuer zahlen. Kaufen Sie privat oder ein differenzbesteuertes Fahrzeug, wird entsprechend weniger ersetzt. Das Gutachten weist deshalb aus, ob der Wiederbeschaffungswert regel- oder differenzbesteuert ist.

Drei Tipps für Geschädigte

  1. Kein Restwertangebot der Versicherung annehmen, ohne das eigene Gutachten zu kennen.
  2. Wiederbeschaffungswert prüfen: Ist er realistisch für ein Fahrzeug mit Ihrer Ausstattung und Laufleistung? Ein unabhängiges Unfallgutachten schützt hier vor zu niedrigen Ansätzen.
  3. Nutzungsausfall nicht vergessen: Bei Totalschaden steht er für die Wiederbeschaffungsdauer zu, siehe Nutzungsausfall-Tabelle.
Berat Imriari

Unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Rinteln. Ich erstelle Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten im Landkreis Schaumburg und im Weserbergland – neutral, vor Ort und vollständig dokumentiert. Mehr über mich

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