Sofort nach dem Wildunfall
- Absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Nicht dem Tier hinterherlaufen.
- Polizei rufen (110) oder den Jagdpächter verständigen. Verletzte Tiere dürfen nur Jäger erlösen, tote Tiere dürfen Sie nicht mitnehmen, das wäre Wilderei.
- Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Polizei oder Jagdpächter bestätigen darin den Wildunfall. Ohne diese Bescheinigung wird die Teilkasko-Regulierung schwierig.
- Fotos: Fahrzeug, Unfallstelle, Spuren am Fahrzeug (Haare, Blut, Kontaktstellen), das Tier, wenn es liegen geblieben ist.
- Nichts reinigen. Haare und Blutspuren sind Ihr Beweis. Erst nach der Besichtigung waschen.
Wer zahlt den Wildschaden?
| Versicherung | Zahlt sie? | Hinweise |
|---|---|---|
| Teilkasko | Ja, bei Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase, Fuchs) | Abzüglich Selbstbeteiligung, keine Rückstufung. Viele Tarife decken inzwischen „Tiere aller Art“, prüfen Sie Ihren Vertrag. |
| Vollkasko | Ja, auch bei Ausweichmanövern ohne Kontakt zum Tier | Rückstufung möglich. Bei Ausweichunfällen prüfen, ob die Teilkasko zahlt, was in vielen Tarifen bei Großwild der Fall ist. |
| Nur Haftpflicht | Nein | Der Schaden bleibt an Ihnen hängen. Ansprüche gegen Jagdpächter oder Straßenbaulastträger bestehen nur in Ausnahmefällen. |
Meldefrist: Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung innerhalb einer Woche. Und lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor die Versicherung es besichtigt hat oder dies freigegeben hat.
Versteckte Schäden: Warum der Wildunfall oft teurer ist, als er aussieht
Ein Reh mit 25 Kilogramm bei 80 Kilometern pro Stunde entwickelt eine erhebliche Aufprallkraft. Typisch sind Schäden, die man von außen nicht sieht:
- Kühler, Klimakondensator und Ladeluftkühler hinter dem Stoßfänger
- Radar- und Abstandssensoren, Kameras, Parksensoren mit anschließender Kalibrierung
- Scheinwerfer mit gerissenen Haltern, die erst bei der Demontage auffallen
- Verformte Träger und Schlossträger unter der Motorhaube
- Bei Unterfahren des Tiers: Ölwanne, Unterbodenverkleidung, Achsteile, Bremsleitungen
- Bei Motorrädern: Rahmen, Gabel, Verkleidung, oft Totalschaden
Pauschale Angebote der Versicherung übersehen diese Positionen gern. Bei Schäden über der Bagatellgrenze lohnt sich deshalb ein sachverständiges Kaskogutachten, das auch unter der Motorhaube und auf der Hebebühne nachsieht.
Wenn die Versicherung den Wildunfall anzweifelt
Versicherer prüfen Wildunfälle kritisch, weil sie gelegentlich vorgeschoben werden, um einen selbst verschuldeten Unfall über die Teilkasko abzuwickeln. Fehlt die Bescheinigung oder passt das Schadenbild nicht zum Tier, wird gekürzt oder abgelehnt. Ein Sachverständiger kann anhand von Spuren, Höhe der Kontaktstellen, Haaren und Schadenbild die Plausibilität bewerten und dokumentieren. Siehe auch Beweissicherung.
Wildwechsel-Schwerpunkte in der Region
Erfahrungsgemäß häufen sich Wildunfälle in unserer Region auf diesen Strecken: die B83 zwischen Rinteln und Hameln entlang der Weser, die Landstraßen durch die Bückeberge zwischen Bückeburg, Obernkirchen und Stadthagen, die Strecken am Süntel und Deister Richtung Bad Münder, die Kreisstraßen im Extertal und Kalletal sowie die Waldabschnitte am Wesergebirge bei Porta Westfalica. Die gefährlichsten Zeiten sind die Dämmerung morgens und abends, im Herbst zusätzlich verschoben durch die Zeitumstellung. Wer dort langsamer fährt und den Straßenrand beobachtet, verhindert den Unfall, und wer ihn nicht verhindern kann, sollte bremsen und das Lenkrad festhalten statt auszuweichen. Ein Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder den Baum endet meist schlimmer als der Kontakt mit dem Tier.
Ich bin nach Wildunfällen in Hameln, Bückeburg, Stadthagen, Porta Westfalica und im gesamten Landkreis Schaumburg vor Ort. Die allgemeinen Schritte nach jedem Unfall finden Sie in der Unfall-Checkliste.
