Unfall, was tun? Checkliste für Geschädigte, Schritt für Schritt

Direkt nach dem Unfall entscheiden Sie in wenigen Minuten über Dinge, die Wochen später Geld wert sind. Diese Checkliste führt Sie in der richtigen Reihenfolge durch die ersten Stunden und Tage, mit den typischen Fehlern, die Geschädigte teuer zu stehen kommen.

1. An der Unfallstelle

  1. Absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck (innerorts 50 Meter, Landstraße 100 Meter, Autobahn 150 bis 200 Meter). Verletzte versorgen, bei Verletzten immer 112.
  2. Polizei rufen (110) bei Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, ausländischem Fahrzeug oder wenn der Gegner sich unkooperativ zeigt. Bei kleinen Blechschäden kommt die Polizei oft nicht, dann ist Ihre eigene Dokumentation umso wichtiger.
  3. Fahrzeuge stehen lassen, bis Fotos gemacht sind, sofern das gefahrlos möglich ist. Auf der Autobahn und bei Behinderung erst Übersichtsfotos machen, dann räumen.
  4. Kein Schuldanerkenntnis. Sagen Sie nichts wie „tut mir leid, ich habe Sie nicht gesehen“. Sachlich bleiben, Daten austauschen, fertig.

2. Beweise sichern

  • Fotos von allen Fahrzeugen: Übersicht aus mehreren Richtungen, Endstellung, Schäden im Detail, Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen, Straßenzustand.
  • Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Fotografieren Sie Führerschein und Fahrzeugschein, wenn möglich.
  • Zeugen: Name und Telefonnummer. Unbeteiligte Zeugen sind Gold wert, wenn die Schuldfrage strittig wird.
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Er dokumentiert den Hergang, ohne die Schuld anzuerkennen. Ein Exemplar gehört ins Handschuhfach; alternativ Skizze und Notizen.
  • Wildunfall: Polizei oder Jagdpächter informieren und Wildunfallbescheinigung geben lassen. Ohne sie wird es mit der Teilkasko schwierig.

3. Versicherung des Gegners ermitteln

Kennen Sie nur das Kennzeichen, nennt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Haftpflichtversicherung: 0800 250 260 0 (kostenfrei) oder online. Ihre eigene Versicherung müssen Sie als Geschädigter nicht informieren, es sei denn, Sie wollen über die Vollkasko abrechnen oder die Schuldfrage ist offen. Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Unfall innerhalb einer Woche melden.

4. Gutachter beauftragen, bevor repariert wird

Das ist der Schritt, den die meisten in der falschen Reihenfolge machen. Die Werkstatt will anfangen, die Versicherung will ihren Gutachter schicken, und Sie wollen das Auto zurück. Die richtige Reihenfolge ist:

  1. Eigenen Sachverständigen beauftragen. Sie haben freie Gutachterwahl, die Gegenseite zahlt. Details: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
  2. Besichtigung, meist noch am selben Tag, bei Ihnen, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.
  3. Erst dann reparieren oder fiktiv abrechnen.

Bei Bagatellschäden unter etwa 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag. Wie Sie das unterscheiden, erklärt der Artikel Gutachten oder Kostenvoranschlag?

5. Anwalt: ja oder nein?

Bei klarer Haftung und einem Schaden über der Bagatellgrenze ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll, und seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Er kennt die Kürzungsstrategien der Versicherer und setzt alle Positionen durch, vom Nutzungsausfall bis zur Unkostenpauschale. Bei strittiger Schuldfrage oder Personenschaden ist er unverzichtbar.

6. Ihre Ansprüche im Überblick

AnspruchHinweis
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwandnach Gutachten, konkret oder fiktiv
Merkantile Wertminderungsiehe Wertminderung berechnen
Nutzungsausfall oder Mietwagensiehe Nutzungsausfall-Tabelle
Gutachterkostenträgt die Gegenseite
Anwaltskostenträgt die Gegenseite bei klarer Haftung
Abschleppkosten, Standkosten, An- und Abmeldunggegen Beleg
Unkostenpauschaleca. 20 bis 30 Euro ohne Nachweis
Beschädigte Sachen (Kindersitz, Handy, Kleidung)gegen Beleg; Kindersitze nach Unfall grundsätzlich ersetzen
Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfallbei Personenschaden, über den Anwalt

7. Die fünf teuersten Fehler

  • Den Gutachter oder die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
  • Reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist.
  • Kostenvoranschlag statt Gutachten bei Schäden über 1.000 Euro: Wertminderung und Nutzungsausfall gehen verloren.
  • Restwertangebote der Versicherung annehmen, ohne das Gutachten abzuwarten.
  • Am Telefon Aussagen zur Schuld machen oder Formulare unterschreiben, die man nicht gelesen hat.

Hinweise für Rinteln und den Landkreis Schaumburg

Für Unfälle in Rinteln ist das Polizeikommissariat Rinteln zuständig, in Bückeburg und Stadthagen die jeweiligen Kommissariate, auf der A2 die Autobahnpolizei. Nach einem Unfall im Landkreis komme ich in der Regel noch am selben Tag zu Ihnen, ob in Bückeburg, Stadthagen, Hameln oder Minden. Wildunfälle häufen sich im Weserbergland zwischen Oktober und Dezember, dazu mehr im Artikel Wildunfall im Weserbergland.

Berat Imriari

Unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Rinteln. Ich erstelle Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten im Landkreis Schaumburg und im Weserbergland – neutral, vor Ort und vollständig dokumentiert. Mehr über mich

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